snowflake premium open source

"Auch Umwege erweitern unseren Horizont"

Mario Rossi am Arbeiten

TYPO3 und Autos...

Das Zitat von Ernst Ferstl passt wunderbar zu meiner Geschichte. Manchmal muss man Umwege machen, um das Ziel zu erkennen.

Mit dem Verlassen von snowflake Ende Februar 2011 begann mein Umweg. Gedauert hat das Ganze 10 sehr lehrreiche Monate, bevor ich dann am 3.1.2012 aus lauter Freude viel zu früh im dritten Stock an der Zweierstrasse 35 in Zürich an der Tür klingelte. 

Es war wie eine Rückkehr nach einer längeren Reise. Meine Bürohälfte war immernoch so eingerichtet wie bei meinem letzten Arbeitstag, mein riesiges Alaska Panorama-Poster hing noch an der Wand und der Schuhladen gegenüber verkauft weiterhin belüftete Schuhsohlen.

Mein Rucksack ist voll von Ideen für Schulungen, Kurse und Seminare. Zurzeit werden sämtliche Schulungsunterlagen bei snowflake modernisiert und die TYPO3-Kurse bei Digicomp sogar komplett erneuert. Zudem sind mehrere Expertenseminare durchs Jahr geplant.

Als Leiter Schulung kann ich mich bei der snowflake zu 100% auf die Erwachsenenbildung konzentrieren. Ich freue mich auf viele interessante Kurse und Seminare mit unseren Kunden und dem Erfahrungsaustausch mit Experten rund um TYPO3, Magento, todoyu und SEO/SMO.

Meine nächste Etappe: Eidg. FA Ausbilder

Welche Weiterbildung haben Sie für 2012 geplant?
Nutzen Sie und Ihre Mitarbeiter schon das volle Potential Ihrer Webseite? Erhalten Sie schon Conversions von Facebook?

Schreiben Sie mir eine Email oder informieren Sie sich auf unserer Webseite.

Kostenlose Webanwendungen für Kreative - Aviary Tools

Die Aviary Tools sind eine Sammlung von Anwendungen für Kreative, welche ohne Installation direkt im Internetbrowser ausgeführt werden können. 

Nach einer kurzen Registrierung mit einem bestehenden Facebook- oder Google-Account, kann man die Tools nutzen und kreative Arbeiten mit anderen Mitgliedern austauschen. Folgende Web-Programme stehen zur Verfügung:

  • Image Editor 
    mit Ebenen, Masken, Effekten; es lassen sich auch Photoshop-Dateien öffnen
  • Screen Capture 
    für Screenshots von Webseiten 
  • Vector Editor 
  • Effects Editor
    Für Patterns, Muster, künstlerische Effekte
  • Music Creator
    Mehrspuriges Arrangieren und Mischen von Audio Loops oder einen Ton-Aufnahmen
  • Audio Editor
    Bearbeitung von Audio-Dateien; diverse Effekte
  • Bild Markup
    Bilder und Web-Seiten aus Ihrem Browser oder Desktop-und beschneiden, skalieren oder markieren.
  • Swatch-Editor
    Farbfelder und Paletten-Tool 

Die Registrierung mit Google ist einfach und schnell. Die Tools funktionieren nicht immer ganz erwartungsgemäss, befinden sich ja auch erst im Beta-Stadium. 

Fazit: 

Kostenlos, teils noch etwas buggy aber viel versprechend ;-)

SEO Canonical URL Tag

Canonical URL oder auf deutsch kanonische Seite bezeichnet die bevorzugte Version einer Seite, die mehrfach vorhanden ist. Zum Beispiel kommt es bei einem Onlineshop oft vor, das Produkte mehreren Kategorien zugeordnet sind und daher bei allen Kategorie-Seiten aufgeführt sind. Das mehrfache Aufführen von Inhalten führt zu Problemen bei der Indexierung der Seiten. Gehen wir von unserem Onlineshop Beispiel aus, könnten folgende Seiten bestehen:

  1. www.beispiel.com/produkte/produkt-tester
  2. www.beispiel.com/kategorie-A/produkt-tester
  3. www.beispiel.com/kategorie-B/produkt-tester
  4. www.beispiel.com/?kat=b&prod=123


Das "produkt-tester" ist in diesem Beispiel über vier URLs erreichbar. Beim Aufruf der Seiten wird dem Benutzer mehrheitlich der selbe Inhalt angezeigt. Dies ist für Webseitenbesucher kein Problem, jedoch Suchmaschinen können nicht entscheiden, welches nun die relevant URL für den Inhalt ist. Somit indexiert die Suchmaschine alle Seiten separat, was zu einem Verlust der Wichtigkeit führt. Es werden alle drei URLs im Google Index geführt anstatt einer.

Das oben erwähnte Problem kann mit den Canonical URL Tag behoben werden. Hier der Tag für unser Beispiel:

<link rel="canonical" href="www.beispiel.com/produkte/produkt-tester"/>

Dieser Tag muss bei den Seiten 2,3,4 eingefügt werden. Wenn nun z.B. Google die Seite 3 indexiert, wird der Link-Tag erkannt und stattdessen URL 1 indexiert. Dies ist ähnlich zu einem 301 Redirect.  Der 301 Redirect ist jedoch eine fixe Weiterleitung, Canonical URL Link Tag ist hingegen eher eine Empfehlung an die Suchmaschinen. Beim Redirect besteht effektiv nur noch eine Seite, was beim einfügen der Canoical URL Link Tag nicht der Fall ist (es bestehen weiterhin alle Seiten).

Microsoft Internet Exlorer 6 zu Grabe getragen

Ciao Internet Explorer 6 und 7!

Microsoft gab bekannt, dass im Jahr 2012 endlich Schluss ist mit den veralteten Versionen des Internet Explorer Browsers.

Web-Entwickler und Web-Agenturen atmen auf.

Über die Windows-Update-Funktion wird bald automatisch jeweils die aktuellste Internet Explorer-Version installiert. Für Windows XP ist dies der Internet Explorer 8 und für Windows Vista und Windows 7 die Version 9.

Und warum sollte man sich darüber freuen?

Wer im Markt eigene Standards durchsetzen kann gewinnt. Das dachte auch Microsoft. Anstatt sich an die internationalen Richtlinien zu halten, versuchte man dies mit dem Internet Explorer. Dies führte dazu, dass ein und dieselbe Website auf verschiedenen Internet Browsern unterschiedlich aussah. Um ein einigermassen einheitliches Aussehen zu erreichen, mussten diverse Programmier-Tricks angewandt werden, was Websites in der Realisierung unnötig verteuerte.

Microsoft fühlte sich mit seinem Internet Explorer in seiner dominierenden Marktposition sicher und war wenig innovativ.
Seit immer mehr User auf alternative Browser wie Firefox, Opera und Chrome wechselten, ging Microsoft langsam ein Licht auf.

Kurzum: auch Microsoft kam langsam zur Vernunft und verabschiedete sich immer mehr von den Eigenheiten des Internet Explorers und orientierte sich zunehmend an den internationalen Standards W3C (Siehe auch in Wikipedia)

Auch snowflake freut sich, dass der nun bald 10 Jahre alte IE6 zu Grabe getragen wird.

Impressumspflicht nun auch in der Schweiz

Bislang gibt es in der Schweiz keine Impressumspflicht für Websites. Dies ändert sich nun mit der Revision des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), die per 1. April 2012 in Kraft tritt.

Auszug der neuen Regelung

Die neue Regelung in Art. 3 Abs. 1 Bst. s Ziff. 1 UWG lautet folgendermassen:

Unlauter handelt insbesondere, wer: [...] Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet und es dabei unterlässt [...] klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse einschliesslich derjenigen der elektronischen Post zu machen.

Abs. 2 formuliert davon eine Ausnahme:

Absatz 1 Buchstabe s findet keine Anwendung auf die Sprachtelefonie und auf Verträge, die ausschliesslich durch den Austausch von elektronischer Post oder durch vergleichbare individuelle Kommunikation geschlossen werden.

Geltungsbereich der Impressumspflicht

Die Impressumspflicht gilt „im elektronischen Geschäftsverkehr“, d.h. für alle Websites, über welche Waren, Werke oder Leistungen in der Schweiz angeboten werden. Der Gesetzgeber hat damit v.a. „Internetkäufe“ gemeint.

Das Wort „Waren“ zielt auf den Verkauf von Sachen wie z.B. Nahrungsmitteln, Büchern oder Musik-CDs (also Kaufverträge). „Werke“ zielt auf die Bestellung von noch zu erstellenden Dingen wie etwa einem neuen Haus, einem Masshemd oder der Übersetzung eines Textes (Werkverträge). Mit „Leistungen“ wollte der Gesetzgeber sämtliche Auftrags-Dienstleistungen erfassen, z.B. Rechtsberatungen, Psychotherapien oder Massagen (Aufträge).

Die Ausnahme in Abs. 2 stellt klar, dass die Impressumspflicht nicht gilt, wenn der elektronische Geschäftsverkehr z.B. via E-Mail oder Telefon stattfindet.

Inhalt des Impressums

Das Impressum muss klare und vollständige Angaben über den Anbieter enthalten. Die Bezeichnung „Impressum“ ist rechtlich nicht notwendig, aber empfehlenswert. Die Bezeichnung und die gängige Verlinkung in der Fusszeile, oder in der Metanavigation erleichtert das Auffinden des Impressums.

Rechtsfolgen an Website-Betreiber

Die Sanktionen bei Verstoss gegen diese Regelung sind in Art. 23 UWG geregelt:

1 Wer vorsätzlich unlauteren Wettbewerb nach Artikel 3, 4, 4a, 5 oder 6 begeht, wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. [...]

Empfehlung

Da es vom Gesetzgeber keine klare Abgrenzung zwischen kommerziellen und nichtkommerziellen Websites gibt, empfehle ich im Zweifelsfalle ein Impressum online zu stellen, oder zumindest bei privaten Websites auf ein Netzwerk Profil des Betreibers zu verlinken, z.B. Xing oder Facebook.

Pingback: Impressumspflicht in der Schweiz ab 2012 „Blog von Rechtsanwalt Martin Steiger