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Microsoft Internet Exlorer 6 zu Grabe getragen

Ciao Internet Explorer 6 und 7!

Microsoft gab bekannt, dass im Jahr 2012 endlich Schluss ist mit den veralteten Versionen des Internet Explorer Browsers.

Web-Entwickler und Web-Agenturen atmen auf.

Über die Windows-Update-Funktion wird bald automatisch jeweils die aktuellste Internet Explorer-Version installiert. Für Windows XP ist dies der Internet Explorer 8 und für Windows Vista und Windows 7 die Version 9.

Und warum sollte man sich darüber freuen?

Wer im Markt eigene Standards durchsetzen kann gewinnt. Das dachte auch Microsoft. Anstatt sich an die internationalen Richtlinien zu halten, versuchte man dies mit dem Internet Explorer. Dies führte dazu, dass ein und dieselbe Website auf verschiedenen Internet Browsern unterschiedlich aussah. Um ein einigermassen einheitliches Aussehen zu erreichen, mussten diverse Programmier-Tricks angewandt werden, was Websites in der Realisierung unnötig verteuerte.

Microsoft fühlte sich mit seinem Internet Explorer in seiner dominierenden Marktposition sicher und war wenig innovativ.
Seit immer mehr User auf alternative Browser wie Firefox, Opera und Chrome wechselten, ging Microsoft langsam ein Licht auf.

Kurzum: auch Microsoft kam langsam zur Vernunft und verabschiedete sich immer mehr von den Eigenheiten des Internet Explorers und orientierte sich zunehmend an den internationalen Standards W3C (Siehe auch in Wikipedia)

Auch snowflake freut sich, dass der nun bald 10 Jahre alte IE6 zu Grabe getragen wird.

Impressumspflicht nun auch in der Schweiz

Bislang gibt es in der Schweiz keine Impressumspflicht für Websites. Dies ändert sich nun mit der Revision des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), die per 1. April 2012 in Kraft tritt.

Auszug der neuen Regelung

Die neue Regelung in Art. 3 Abs. 1 Bst. s Ziff. 1 UWG lautet folgendermassen:

Unlauter handelt insbesondere, wer: [...] Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet und es dabei unterlässt [...] klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse einschliesslich derjenigen der elektronischen Post zu machen.

Abs. 2 formuliert davon eine Ausnahme:

Absatz 1 Buchstabe s findet keine Anwendung auf die Sprachtelefonie und auf Verträge, die ausschliesslich durch den Austausch von elektronischer Post oder durch vergleichbare individuelle Kommunikation geschlossen werden.

Geltungsbereich der Impressumspflicht

Die Impressumspflicht gilt „im elektronischen Geschäftsverkehr“, d.h. für alle Websites, über welche Waren, Werke oder Leistungen in der Schweiz angeboten werden. Der Gesetzgeber hat damit v.a. „Internetkäufe“ gemeint.

Das Wort „Waren“ zielt auf den Verkauf von Sachen wie z.B. Nahrungsmitteln, Büchern oder Musik-CDs (also Kaufverträge). „Werke“ zielt auf die Bestellung von noch zu erstellenden Dingen wie etwa einem neuen Haus, einem Masshemd oder der Übersetzung eines Textes (Werkverträge). Mit „Leistungen“ wollte der Gesetzgeber sämtliche Auftrags-Dienstleistungen erfassen, z.B. Rechtsberatungen, Psychotherapien oder Massagen (Aufträge).

Die Ausnahme in Abs. 2 stellt klar, dass die Impressumspflicht nicht gilt, wenn der elektronische Geschäftsverkehr z.B. via E-Mail oder Telefon stattfindet.

Inhalt des Impressums

Das Impressum muss klare und vollständige Angaben über den Anbieter enthalten. Die Bezeichnung „Impressum“ ist rechtlich nicht notwendig, aber empfehlenswert. Die Bezeichnung und die gängige Verlinkung in der Fusszeile, oder in der Metanavigation erleichtert das Auffinden des Impressums.

Rechtsfolgen an Website-Betreiber

Die Sanktionen bei Verstoss gegen diese Regelung sind in Art. 23 UWG geregelt:

1 Wer vorsätzlich unlauteren Wettbewerb nach Artikel 3, 4, 4a, 5 oder 6 begeht, wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. [...]

Empfehlung

Da es vom Gesetzgeber keine klare Abgrenzung zwischen kommerziellen und nichtkommerziellen Websites gibt, empfehle ich im Zweifelsfalle ein Impressum online zu stellen, oder zumindest bei privaten Websites auf ein Netzwerk Profil des Betreibers zu verlinken, z.B. Xing oder Facebook.

Pingback: Impressumspflicht in der Schweiz ab 2012 „Blog von Rechtsanwalt Martin Steiger

HEKS: dank TYPO3 kommen Web-Inhalte direkt auf der Facebook Fanpage

Facebook Fanpage Tab direkt aus CMS TYPO3 als I-Frame

HEKS setzt seit Jahren auf snowflake und das CMS TYPO3. Seit kurzem kann HEKS über die bestehende Website Seiten erstellen, welche direkt auf den HEKS Fanpages bei Facebook eingebunden werden können.

Die Integration konnte kostengünstig umgesetzt werden. Es ist
folgendes möglich:

  • HEKS kann bei der Erstellung von Facebook-Tabs von den Vorteilen des CMS TYPO3 profitieren und alle Funktionen verwenden, die auf heks.ch bereits implementiert sind.
  • Beliebiger Seiteninhalt kann mit den bestehenden, gewohnten TYPO3-Inhaltselementen zusammengestellt werden (Formulare, Texte mit Bildern, etc.).
  • Werden Subseiten erstellt, wird automatisch eine horizontale Navigation innerhalb des I-Frames generiert
  • Es können beliebig viele Facebook-Fanpage-Tab-Inhalte erstellt werden und dies durch den Kunden selber

Zu den HEKS Facebook-Fanpage-Tabs:

https://www.facebook.com/hilfeschenken
https://www.facebook.com/pages/HEKS-Hilfswerk-der-Evangelischen-Kirchen-Schweiz

Social Media Strategie

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren Social-Media-Vorhaben.

snowflakes feiern X-Mas: Foxtrail in Luzern

Bildquelle: foxtrail.ch

Die snowflakes feiern X-Mas und Ihr neues Office in Luzern heute, Freitag 16.12, auf ganz besondere Art und Weise: Mit "Foxtrail", der angeblich spannendsten Schnitzeljagd der Schweiz. Wir sind selbst gespannt und veröffentlichen hier Fotos und Erlebnisberichte nach unseren Feiern.

Telefonischer Support bis Freitag 15.00 Uhr

Aus diesem Grund erreichen Sie uns heute, am Freitag 16.12, telefonisch noch bis 15 Uhr. Danach bitten wir Sie, Ihre Wünsche und Anfragen an
info@snowflake.ch oder direkt an Ihren snowflake Ansprechpartner zu mailen.

 

Was passiert, wenn Chuck Norris auf Jenkins trifft?

Den guten (alten) Chuck Norris muss ich wohl nicht erst vorstellen. Viele kennen ihn noch aus dem Film Die Todeskralle schlägt wieder zu, wo er als gefürchteter (und ach so böser) Gegner gegen Bruce Lee kämpfen muss.

Und Jenkins, kennen Sie den auch? In unserem Fall ist Jenkins kein wild umherhüpfender Kung-Fu Kämpfer, sondern ein System zur kontinuierlichen Integration in Softwareprojekten (oder etwas weniger holprig in Englisch continuous integration). Der Jenkins Server unterstützt das “Test-Driven-Development” indem das System verschiedene Automatismen ausführt um die Code Qualität  zu prüfen und Tests durchzuführen. Also einfach gesagt, um die Qualität der Software zu verbessern. Bei snowflake wird Jenkins vorwiegend bei der Entwicklung von todoyu, der Projektmanagement Software aus dem eigenen Hause, eingesetzt.

Und was hat Chuck Norris mit Jenkins zu tun?

ChuckNorris ist nicht mehr als ein einfaches (und eigentlich ziemlich sinnloses) Plugin für diesen Continuous Integration Server. Chuck Norris, bekannt durch seine Härte, Stärke und Männlichkeit (der ist richtig haarig) kann in Form eines Plugins als Gradmesser für die Qualität der Software eingesetzt werden: Ist der Build sauber durchgelaufen, erscheint ein glücklicher Chuck. Gibt es Warnungen, erscheint ein aufmerksamer Chuck und fällt der Build gar komplett fehl, dann wird ein wütender Chuck dargestellt. Gleichzeitig wird immer ein Chuck Norris Fact aufgeführt. Und damit haben wir auch schon die Antwort auf die Frage Was passiert, wenn Chuck Norris auf Jenkins trifft?

Böse Zungen würden behaupten, dass ich die ganze Herleitung nur gemacht habe, um hier ein paar Chuck Norris Fakten reinzuschmuggeln (womit sie eigentlich nicht ganz unrecht haben). Die Chuck Norris Fakten sind vielleicht nicht immer jedermanns Geschmack, aber einige gute Schenkelklopfer sind doch dabei. Zum Beispiel der: Chuck Norris hat bis Unendlich gezählt. Zwei Mal.
Oder der: Das Universum dehnt sich nicht aus; es läuft vor Chuck Norris davon.
Oder dieser: Chuck Norris ist bereits vor zehn Jahren gestorben. Der Tod hatte aber nicht den Mut, es ihm zu sagen.
Oder dieser: Chuck Norris schläft nicht. Er wartet.
Noch einer: Chuck Norris kann durch Null dividieren.
Und dann noch dieser: Chuck Norris hat einen Big Mac bei Burger King bestellt. Er bekam einen.
Und zu guter Letzt mein persönlicher Favorit: Manche Leute tragen Superman-Schlafanzüge. Superman trägt Chuck-Norris-Schlafanzüge.

Wer mehr über Countinous Integration und Jenkins wissen möchte: Unsere Entwickler stehen Ihnen gerne für Fragen und Antworten zur Verfügung. Und wer mehr über Chuck Norris Fakten wissen will, oder selber ein paar gute kennt, dem stehe ich gerne zur Verfügung ;-)

 

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